Gutachten | Leistungen
Schäden- und Mängelgutachten sind unser Schwerpunkt: An Abdichtungen, Dächern, Balkonen und Terrassen, an Betonbauteilen oder Mauerwerk treten immer wieder Schäden auf, teilweise innerhalb der Gewährleistungszeit, oft aber danach. Häufig sind Fehler an der Ausführung für den Bauschaden verantwortlich, gelegentlich führt die unsachgemäße Nutzung zum Bauschaden.
Wir analysieren die vorhandene Situation, klären die Schadensursache, geben Hinweise zur Sanierung und überschlagen die Kosten für Ersatz oder Minderung.
Wir begleiten Bauherren vor Kauf einer Immobilie, während der Bauphase und bei der Abnahme zur Überwachung der Generalunternehmer. Wir überprüfen, ob die ausgeführten Arbeiten den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen, dokumentieren und bewerten Abweichungen. Wir weisen die Bauherren auf Fristen hin und prüfen die Schlussrechnungen auf Plausibilität.
Schiedsgutachten sind eine geordnete Möglichkeit, ohne große juristische Umstände die Klärung eines technischen Sachverhaltes herbeizuführen. Beim Schiedsgutachten einigen sich die Parteien auf einen Schiedsgutachter. Die Parteien stellen technische Fragen, die der Gutachter in einem detaillierten schriftlichen Gutachten beantwortet.
Wird ein Schiedsgutachtenvertrag geschlossen, ist der Vertrag für die beteiligten Parteien bindend und ersetzt in einem – hoffentlich vermeidbaren – nachgeordneten Prozess das Gerichtsgutachten.
Beweissicherungen sind vor Beginn einer Baumaßnahme nötig, beispielsweise wenn der Nachbar umfangreiche Erdarbeiten vornehmen lassen will und damit gerechnet werden kann, dass Setzungen im Gebäude auftreten und zu Rissbildung führen. Aber auch innerhalb von bewohnten Gebäuden kann es sinnvoll sein, den Bauzustand vor Beginn der Bauarbeiten zu dokumentieren, um eindeutig feststellen zu können, ob Risse oder Verschmutzungen tatsächlich vom Baugeschehen herrühren oder vorher schon vorhanden waren. Auch Bauunternehmer sind gut beraten, wenn sie vor Ausführungsbeginn ein Beweissicherungsgutachten anfertigen lassen.
Auch während der Bauzeit, vor allem, wenn Bauteile im Zuge der Baumaßnahmen verschlossen werden, kann es sinnvoll sein, eine Beweissicherung durchführen zu lassen um die verdeckte Leistung zu dokumentieren.
Gerichtsgutachten erstellen wir auf Anfrage von Amts- und Landgerichten zur Klärung technischer Fragen.
Aktuelle Projekte und Referenzen
Zertifikat der Architektenkammer
Viele Gutachten zum Bauzustand von Terrassen, Balkonen, Abdichtungen, Schimmelproblematik, Wärmeschutz.